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IV-Revision 6a

Per 1. Januar 2012 trat die IV-Revision 6a in Kraft. Die wichtigsten Änderungen auf einen Klick:

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Offene Stellen

  • KV-Lehrling ab August 2013

    Bei den Sozialversicherungen Glarus gibt es ab August 2013 eine

    Lehrstelle als Kauffrau oder Kaufmann (Profil E oder M)


Die wichtigsten Änderungen aus der IV-Revision 6a

Das erste Massnahmenpaket der 6. IV-Revision trat am 1. Januar 2012 in Kraft. Die Revision verfolgt insbesondere zwei Ziele:

Zudem wird der Austausch mit weiteren Stellen intensiviert. So kann die IV-Stelle künftig dem Strassenverkehrsamt Meldung erstatten bei Verdacht auf teilweise oder vollständige Fahruntauglichkeit.


Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt

Die bestehenden Instrumente für die berufliche Eingliederung werden dafür ergänzt und ausgebaut:


Überprüfung der laufenden Renten

Die IV-Stelle überprüft regelmässig alle bestehenden Renten und evaluiert die Wiedereingliederungsmöglichkeiten. Im Rahmen der 6. IV-Revision werden insbesondere die aufgrund somatoformer Schmerzstörungen, Fibromyalgie, Schleudertrauma oder ähnlicher Krankheitsbilder ausgerichteten Renten überprüft. Für diese Art von Gesundheitsbeeinträchtigungen wird seit einigen Jahren nur noch eine Rente ausgerichtet, wenn zusätzliche Voraussetzungen erfüllt sind. Nun soll die Gleichbehandlung aller Versicherten gewährleistet werden. Nach der Herabsetzung oder Aufhebung der Rente,
können die Betroffenen Massnahmen zur Wiedereingliederung in Anspruch
nehmen. Während der Durchführung dieser Massnahmen wird die Rente während
längstens zwei Jahren weiterhin ausgerichtet. Die versicherte Person hat
keinen Anspruch auf eine Übergangsleistung. Versicherte, die am 1. Januar
2012 das 55. Altersjahr zurückgelegt haben oder die zum Zeitpunkt, zu dem
die Überprüfung eingeleitet wird, seit mehr als 15 Jahren eine IV-Rente beziehen,
sind von dieser Überprüfung nicht betroffen.

Assistenzbeitrag

Der Assistenzbeitrag ermöglicht es Bezügerinnen und Bezügern einer Hilflosenentschädigung, die zu Hause leben oder zu Hause leben möchten und auf regelmässige Assistenz angewiesen sind, eine Person einzustellen, die die erforderlichen Hilfeleistungen erbringt. Mit dem Assistenzbeitrag soll in erster Linie die Selbstbestimmung und Eigenverantwortung gefördert werden, damit die betroffenen Personen zu Hause leben können. Die Hilflosenentschädigung für Personen die zu Hause wohnen, wird parallel dazu auf 1/4 gekürzt.

Weitere Informationen

Faktenblatt 6. IV-Revision - erstes Massnahmenpaket 

IV-Revision 6a - Arbeitgeberinformation

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