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Die wirtschaftliche und persönliche Mobilität der Gesellschaft nimmt stetig zu. Entsprechend komplexer wird die internationale Koordination der Sozialversicherungen. Einige Dinge müssen Sie ganz besonders beachten, wenn Sie in die Schweiz einwandern oder aus der Schweiz auswandern.
Beitragspflicht
Die Beitragspflicht für Nichterwerbstätige beginnt ab dem ersten Tag des Folgemonats nach der Einreise in die Schweiz, frühestens ab dem 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahrs, und endet am letzten Tag des Monats der Ausreise aus der Schweiz bzw. mit dem Eintritt ins Rentenalter. Bei einer Erwerbstätigkeit beginnt die Beitragspflicht mit der Aufnahme der Erwerbstätigkeit, frühestens ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahrs.
Weitere Informationen und Formulare finden Sie unter „AHV Beiträge“ und an unserem online-Schalter.
Freiwillige Versicherung
Wenn Sie die Schweiz verlassen, scheiden Sie aus der obligatorischen Versicherung aus. Sind Sie Schweizer oder EU-BürgerIn und nehmen Ihren Wohnsitz ausserhalb der EU- oder EFTA-Staaten, können Sie sich der freiwilligen Versicherung für die AHV/IV anschliessen. Falls Sie Ihren Wohnsitz in einem EU/EFTA-Staat nehmen, gelten die Regelungen der Bilateralen Verträge.
Weitere Informationen und Formulare finden Sie unter „Freiwillige Versicherung“ und an unserem online-Schalter.
Obligatorische Krankenversicherung
In der Schweiz ist die Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung) für die gesamte Wohnbevölkerung obligatorisch. Wenn Sie in der Schweiz Wohnsitz nehmen, müssen Sie sich innerhalb von drei Monaten versichern. Nur in Ausnahmefällen ist eine Befreiung von der Versicherungspflicht möglich.
Weitere Informationen und Formulare finden Sie unter „Krankenversicherung“ und an unserem online-Schalter.
Leistungsansprüche bei Ein- oder Auswanderung
Die Ein- oder Auswanderung in bzw. aus der Schweiz hat Auswirkungen auf Ihre Leistungsansprüche:
Weitere Informationen und Formulare finden Sie unter „AHV Leistungen“, „Ergänzungsleistungen“ und an unserem online-Schalter.